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LG Berlin, 17.02.1999 - 82 T 41/99 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Rechtsanwaltsgebühren für Hausverwalter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Konstanz, 29.01.2008 - 62 T 13/08
Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss
Selbst wenn ein wirksamer Beschluss der Wohnungseigentümer über den Verwaltervertrag vorliegt, dass der Verwalter nach den Bestimmungen des Verwaltervertrages bei der Führung eines Rechtsstreites nach den Regeln des RVG abrechnen darf, führt dies nicht zu einer Erstattungspflicht der Beschwerdeführer für die nach dem RVG berechneten Kosten (LG Berlin, Beschluss vom 17.02.1999 - 82 T 41/99; LG Mönchengladbach, NZM 2002, 141).§ 91 II 1 ZPO sieht die Erstattungsfähigkeit der Kosten nach den Sätzen der BRAGO bzw. des RVG eben nur für die oben genannten Berufsgruppen vor (LG Berlin, Beschluss vom 17.02.1999 - 82 T 41/99, LG Mönchengladbach, NZM 2002, 141).